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Machen Sie Ihre Elektrogeräte wieder flott: Die „Geräte-Retter-Prämie“ ist da!

Ab 12. Jänner fördert das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft wieder Reparaturen von Elektro- und Elektronikgeräten. Die Aktion soll dazu beitragen, wertvolle Ressourcen und Energie zu sparen und so die Umwelt zu schonen, indem die Nutzungsdauer von Geräten verlängert wird.

Wer kann die Förderung in Anspruch nehmen?

Die Förderung richtet sich ausschließlich an Privatpersonen mit einem Wohnsitz in Österreich. Das reparierte Gerät muss sich in Ihrem privaten Eigentum befinden.

Was genau wird gefördert?

Gefördert werden die Reparatur, das Service, die Wartung und/oder der Kostenvoranschlag für Elektro- und Elektronikgeräte, die üblicherweise in privaten Haushalten genutzt werden. Auch Reparaturen nicht-elektronischer Teile (z. B. ein defektes Rad eines Staubsaugers) sind förderungsfähig.

Wichtig: Es gibt eine Geräteliste der förderungsfähigen E-Geräte. Geräte, die nicht auf dieser Liste stehen, werden nicht gefördert. E-Geräte sind alle Geräte, die mit Netzkabel, Akku, Batterie oder Solarmodulen betrieben werden.

Wie hoch ist die Förderung?

Sie erhalten bis zu 50% der förderungsfähigen Brutto-Kosten pro Bon. Der maximale Förderbetrag ist allerdings begrenzt:

  • 130 Euro für eine Reparatur, Service oder Wartung.
  • 30 Euro für einen Kostenvoranschlag.

Die Förderung pro E-Gerät ist inklusive Kostenvoranschlag mit maximal 130 Euro begrenzt. Die Anzahl der Bons pro Person ist grundsätzlich nicht begrenzt.

Was wird nicht gefördert?

  • Leistungen im Rahmen von Garantie- und Gewährleistungsansprüchen.
  • Reparaturen, für die ein Anspruch auf Ersatz von Dritten (z. B. von einer Versicherung) besteht.
  • Neukauf von Geräten, Bestandteilen oder Zubehör (z. B. eine neue Kühlschranklade).
  • E-Bikes, Smartphones und Handys.
  • Geräte, die fix mit dem Mauerwerk verbunden sind.
     

Wie kommen Sie zur Prämie?

  • Bon beantragen: Sie beantragen den „Geräte-Retter-Bon“ schnell und unkompliziert auf der Website www.geräte-retter-prämie.at. Sie müssen dabei Ihre persönlichen Daten, die Wohnadresse in Österreich, E-Mail, Telefonnummer und Ihre IBAN angeben.
  • Reparatur in Auftrag geben: Der Bon wird Ihnen per E-Mail zugesandt. Er ist nach Erstellung drei Wochen gültig und muss in dieser Zeit bei einem teilnehmenden Partnerbetrieb eingelöst werden. Eine Liste der Betriebe finden Sie auf der Website.
  • Bezahlen und einlösen: Sie bezahlen den gesamten Rechnungsbetrag beim Partnerbetrieb. Der Bon muss dort abgegeben werden.
  • Auszahlung erhalten: Der Partnerbetrieb reicht die bezahlte Rechnung ein. Die Förderung wird Ihnen nach Bearbeitung direkt auf das angegebene Bankkonto überwiesen.

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